Änderungen in der Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (MEltBauV), Stand 22.02.2022

Unterbringung von zentralen Anlagen mit einer Gesamtkapazität von nicht mehr als 2 kWh, für die nur verschlossene Batterien verwendet werden.

Die Verordnung können Sie hier als pdf downloaden –>

Sie haben Fragen?

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Ihre Frage wird durch einen Ansprechpartner aus unserem Experten-Netzwerk beantwortet.